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Angaben gemäß § 5 TMG:
Helmut Satzkowski
Satzkowski Wintergarten-Solution
Eschweiler Str.50
52477 Alsdorf

Kontakt:
Telefon: 02404 -59 65 00 1
Telefax: 02404 - 59 65 00 2
E-Mail: info@wintergarten-solution.de


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE287200676

Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
http://www.hwk-aachen.de/
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Metallbauer
Zuständige Kammer: Handwerkskammmer Aachen
Verliehen durch: Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §8 der Handwerksordnung (HwO)
Streitschlichtung

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Helmut Satzkowski
Satzkowski Wintergarten-Solution
Eschweiler Str.50
52477 Alsdorf
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Telephone: 02404 - 59 65 00 1
Telefax: 02404 - 59 65 00 2
Email: info@wintergarten-solution.de
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VAT Id number according to Sec. 27 a German Value Added Tax Act:
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Supervising authority:
Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
http://www.hwk-aachen.de/
Job title and professional regulations
Job title: Metallbauer
Responsible board: Handwerkskammmer Aachen
Authorisation granted by: Deutschland
The following professional regulations apply: Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §8 der Handwerksordnung (HwO)
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Das Unternehmen befindet sich in Gründung und kann daher  nur eingeschränkt  tätig sein. Alle enthaltenen Angaben und Informationen wurden  sorgfältig geprüft. Jedoch können wir  für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie Preisänderungen keine Haftung übernehmen. Änderungen behalten wir uns vor.
AGB:
1. Geltungsbereich
Allen Aufträgen und sonstigen Vereinbarungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte geltend, bei denen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Abweichungen und Änderungen von den nachstehenden Bedingungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung.
2. Auftrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Ein Auftrag gilt erst als zustande gekommen, wenn die Bestellung schriftlich bestätigt wurde. Das gilt auch für durch freie Vertreter vermittelte Aufträge sowie angestellte Außendienstmitarbeiter.
Anderslautende vorherige mündliche, telefonische und schriftliche Vereinbarungen werden durch die erteilte schriftliche Auftragsbestätigung aufgehoben.
Nachträgliche Änderungen der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Rücktritt
Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag der noch nicht von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution bestätigt wurde zurück, so schuldet er dieser für die im Voraus erbrachten Leistungen (Beratung, Aufmaß, Fahrtkosten, Auslagen, Zeichnungen, etc.) Kosten, in Höhe vom tatsächlichen Zeitaufwand der mit 86,50 € je Stunde zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer und 0,30 € je gefahrener Kilometer zugrunde gelegt wird. Kündigt oder tritt ein Kunde vom bestätigten Auftrag zurück, so werden 50% der Bruttoauftragssumme sofort fällig und dürfen ohne weiterer schriftlichen Nachweise, von ggf. geleistete Vorauszahlungen einbehalten werden um Gewinnverluste und bereits erbrachte Leistungen abzudecken.
4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten dann als Festpreis, wenn hierüber sowie über die Geltungsdauer der Festpreise eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise gelten grundsätzlich zuzügl. Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung.
Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich der zurzeit bei Rechungstellung  gültigen Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Bei Preiserhöhungen die für Waren und/ oder Leistungen drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten, verpflichtet sich der Kunde über die eingetretenen Erhöhungen bei Material- Dienstleistungs- oder Lohnkosten diese bis 4,25% der Nettoauftragssumme, ohne weitere schriftliche Mitteilung zu übernehmen.  
5. Zusatzleistungen
Nebenarbeiten/Zusatzarbeiten wie z.B. Elektro-, Heizung,- Sanitär,-Fliesen,- Estrich,-Mauer,-Beton , Stemm- Dachdeckerarbeiten, insbesondere Anschlussarbeiten im Boden, Wand und Dachbereich (Mauer/Bodenleger/Estrich/Pflaster/Isolierer/Trockenbau),Verleistungs-und/oder Verblechungs-Arbeiten (z.B. Boden mit Gefälle, Wände die nicht Lot,-und Fluchtgerecht sind), sowie evtl. Rinnenverkleidung und Verkleidungsbleche, als auch zur optischen Anpassung, wie zum Beispiel aus dem rechten Winkel laufende Wände, Böden oder mögliche  angrenzende Konstruktionen, sind nicht im Preis enthalten und müssen nach Material- Zeitaufwand und Notwendigkeit zusätzlich berechnet werden oder sind bauseitig durchzuführen. Ebenso sind nicht Entwässerungsanbindung an die vorhandenen Abwasserleitungen wie z.B.  Kanal oder Fallrohreinbindungen im Preis enthalten sowie im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Kundenwunsch / -verlangen ausgeführt werden, werden zusätzlich mit separater Rechnung in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die vorgenannten Nebenarbeiten und Zusatzgewerke als auch für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. Die Preise verstehen sich für Regelarbeitszeiten von 8 Stunden je Arbeitstag und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen insbesondere Höhen, Tiefen und andere Extreme, werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
6. Zahlung
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen wenn nicht anders schriftlich vereinbart:
1. Zahlung: 50% der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung oder ca. 4-8 Wochen vor Montage.
2. Zahlung: 30% der Auftragssumme nach Zuschnitt.
3. Zahlung: 20% und Rest am Tag der Lieferung bzw. Montage, in bar.
Bei Lieferungen Ausland:
100% Vorkasse bei Auftrag oder Bestellung.
Der vereinbarte Preis / Vergütung ist ohne jeden Abzug fällig.
Anfallende Kosten für je An,- und Abreise, Übernachtungen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort nach schriftlicher Aufforderung zu zahlen. In Verzug kommt ein Kunde, wenn er nach Mahnung durch Helmut Satzkowski Wintergarten Solution, die nach Eintritt der Fälligkeit des Rechnungsbetrages erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die Regelung des § 284 Absatz 3 BGB, wonach der Schuldner einer Geldforderung  30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug kommt, bleibt unberührt.
Während des Verzugs des Kunden ist Helmut Satzkowski Wintergarten Solution berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu erheben. Unabhängig davon ist Helmut Satzkowski  Wintergarten Solution während des Verzugs des Kunden berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten und Arbeiten vorläufig einzustellen.
Sollten Zahlungsbedingungen vom Kunden oder Auftragsgeber nicht eingehalten werden, gelten sämtliche noch offenen Forderungen von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution als fällig.
Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen, ist Helmut Satzkowski Wintergarten Solution  berechtigt  den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten endgültig einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
7. Bauausführung
Baugenehmigung
Ist eine  Baugenehmigung vom gewünschten Vorhaben nötig oder gewünscht,  so ist der Auftraggeber hierfür verantwortlich. Wird vom zuständigen Bauamt eine Statik verlangt, so ist eine Einzelstatik eines zugelassenen Statikers zu betreiben, deren Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen. Sämtliche Botengänge, Bauvoranfragen und die Gebühren vom Bauamt, sind vom Auftraggeber zu veranlassen. Ein freier Zugang zur Baustelle / Servicestelle / Serviceanlage ggf. zur wartenden Anlage/Arbeitsstelle/platz muss gewährleistet sein. Grundlage zur Ausführung des angebotenen Gewerk ist das Erdgeschoss bzw. ebenerdig. Trifft diese Grundlage nicht zu, so kann der Einsatz von Gerüstbau oder Autokran/Kran nötig sein. Diese Kosten gehen zu Lasten vom Auftraggeber und werden zusätzlich mit separater Rechnung berechnet. Hindernisse wie z.B. Gardinen, Vorhänge, Pflanzen, sowie alle weitere Behinderungen, die zum Zeitpunkt der Ausführung des vertraglich vereinbarten Werkes nicht bauseits oder vom Kunden/Auftraggeber beseitigt sind, werden um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewähren, vom Unternehmer entfernt und nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet. Der Auftraggeber wird rechtzeitig ca.2-14 Werktage vor Arbeitseinsatz benachrichtigt und ist, oder einen vom Auftragsgeber autorisierte  Person zur Vertretung, am Bauvorhaben bzw. Einsatzort, persönlich gegenwärtig. Fruchtet ein Termin nicht, verschuldet durch den Auftraggeber oder deren Vertretung, so wird jede weitere Anfahrt zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für Reparatur, Montage und Serviceeinsätze.
Lieferungen ab Werk erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Gerüst, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits zu erstellen.
Der Kunde kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat und ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist.
Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wird Helmut Satzkowski Wintergarten Solution insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung des vereinbarten Montage oder Liefertermins frei.
Schafft der Kunde auf Verlangen von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution nicht unverzüglich Abhilfe, so kann Helmut Satzkowski Wintergarten Solution Schadenersatz verlangen bzw. dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären sowie nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht Helmut Satzkowski Wintergarten Solution ein Anspruch auf Ersatz aller bisher entstandenen Aufwendungen zu. Fälle höherer Gewalt (z. B. Witterung, Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) im Betrieb Helmut Satzkowski Wintergarten Solution oder eines Ihrer Zulieferanten, Unterlieferanten sowie beauftragte zur Durchführung der Maßnahme Bau,- Montage Unternehmen, entbindet Helmut Satzkowski Wintergarten Solution von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigt für den Fall, das die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
8. Abnahme
Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen. Hat der Kunde die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Kalendertagen als erfolgt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
Nimmt der Kunde die Lieferung oder Leistung bzw. abgeschlossene Teillieferung oder -leistung nicht innerhalb einer von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution gesetzter Frist ab, obwohl die Lieferung oder Leistung mangelfrei ist oder der Kunde die Abnahme wegen lediglich unwesentlicher Mängel nicht verweigern kann, so gilt die Abnahme als erfolgt. § 641 a BGB - Abnahme durch Bescheinigung eines Gutachters - bleibt unberührt.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Einbau zu prüfen und alle offensichtlichen Mängel spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung bleibt es Helmut Satzkowski Wintergarten Solution überlassen, Ersatz zu liefern, den Minderwert zu vergüten oder den Schaden auf eigene Kosten zu beseitigen. Andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist gänzlich ausgeschlossen.
Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen der VOB/B, sofern diese Vertragsgrundlage geworden sind.
Vorher und ohne Zustimmung von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Der Kunde muss Helmut Satzkowski Wintergarten Solution Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle geben.
Bei Instandsetzungsarbeiten oder Reparaturarbeiten übernimmt Helmut Satzkowski Wintergarten Solution eine Gewährleistung nur für die von ihr ausgeführten Lieferungen oder Leistungen. Für Schäden an Lieferungen oder Leistungen von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution, die von nachfolgenden oder zur Durchführung beauftragte Unternehmen/Bauhandwerkern verursacht worden sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
Helmut Satzkowski Wintergarten Solution haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden oder vom Kunden Bevollmächtigten oder  Vertreter vom Kunden, eingereichten Unterlagen, ungenaue bzw. mündliche Angaben und Maße ergeben. Nebenabreden haben müssen zur Gültigkeit immer schriftlich festgehalten werden.
Helmut Satzkowski Wintergarten Solution sowie dessen Mitarbeiter sind nach erfolgter Bestellung oder Auftragsvermittlung von jeglicher Haftung in Bezug auf die Auftragserfüllung, es sei denn, dass Satzkowski Wintergarten Solution die Durchführung der Montage übernimmt, ausgeschlossen. Garantieansprüche sind entsprechend an den Fertiger und/oder Hersteller zu stellen sowie an das jeweils ausführende Unternehmen. Geringfügige Farbabweichungen im Glas oder in der Farbbeschichtung von Aluminium-Profilen sowie ggfs. im Holz bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Gewährleistung richtet sich nach dem Hersteller. Sollte bei der Lieferung des Glases Glasbruch, Glasfehler oder Glaseinschlüsse vorhanden sein, so ist dies nach den Richtlinien des Glaslieferanten/ Herstellers zu behandeln.  
10. Schadenersatz
Die Haftung von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Helmut Satzkowski Wintergarten Solution, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem und allen anderen Verträgen Eigentum von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine Helmut Satzkowski Wintergarten Solution die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
Beeinträchtigt der Kunde die vorgenannten Rechte von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution, so ist er dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Kunde, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentumsrechte entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf Helmut Satzkowski Wintergarten Solution, und zwar in dem Verhältnis, in dem die von Helmut Satzkowski Wintergarten Solution erbrachten Lieferungen oder Leistungen zu dem Wert des neuen Gegenstandes stehen.
Der Kunde ist zudem verpflichtet Helmut Satzkowski Wintergarten Solution den Zugriff auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Besitzwechsel bzw. Wohnsitzwechsel. An Zeichnungen, Angebote, Bildern und Mustern behalten wir uns das Eigentum vor. Das Weitergeben an Dritte ist daher grundsätzlich nicht gestattet.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Aachen.
13. Sonstige Bestimmungen
Die geschäftlichen Beziehungen zwischen Helmut Satzkowski Wintergarten Solution und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen dennoch wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Regelungen zu vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nahe wie möglich kommen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftlichkeit.
(Stand 2017)
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